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Zeitliche Mietmodelle, inhaltliche Ausrichtung, Vergabe und Bewerbung
AG 1: Zeitliche Nutzungsmodelle:
Für bezugsfertige Ateliers und mitgebrachte Raummodule gelten unterschiedliche Mietvertragslaufzeiten.
Zweckfremde Nutzungen erhalten (Ausnahmen durch Beschlüsse des Vergabegremiums) nur kurzfristig, mit Option auf Verlängerung vermietet.
Die Richtlinie entstand als Kompromiss zwischen dem Anspruch auf eine breite Vielfalt und große Flexibilität durch den gesteigerten Durchlauf von Ateliermieter_innen einerseits und der Ermöglichung von Qualität durch Beständigkeit.
Arbeitsauftrag & Ergebnisse
AG 2: Nutzungsarten, inhaltliche Ausrichtung und Quotierung
Nur eine bestimmte Grundanzahl an Parzellen bleibt ausschließlich bestimmten Inhalten vorbehalten. Zahlreiche Parzellen sind nicht an eine konkrete Nutzung gekoppelt und können bis zu einer gewissen Grenze unterschiedlich belegt werden. Auf diese Weise soll eine zu einseitige inhaltliche Nutzung verhindert und die bestmögliche Ausgewogenheit in der zukünftigen Ateliergemeinschaft sichergestellt werden.
Arbeitsauftrag & Ergebnisse
AG 3: Bewerbung, Voraussetzungen und Vergabe
Arbeitsauftrag & Ergebnisse
AG 4: Partizipation und Pflichten der Mieter_innen
Thema wurde nicht bearbeitet, AG wurde aus dem Workshop ausgelagert.
Positive wie negative Erfahrungswerte aus dem Zusammenleben- und Arbeiten in der damaligen Ateliergemeinschaft flossen Ende 2011 in den Entwurf einer "Hausordnung" ein, die künftig für alle Mieter_innen gelten sollte. Der Entwurf wurde beim Workshop verlesen und von einer breiten Mehrheit als gute Grundlage für die zukünftige Hausordnung angesehen.








