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Grundsätze bei Förderung, Vergabe und Vermietung
Durch ihren Beitritt zu contain't e.V. erkennen Ateliermieter_innen die Satzung und das Leitbild des Vereins an. Mietende Rechtspersonen (Vereine, Unternehmungen, Stiftungen, etc.) können als Fördermitglieder aufgenommen werden.
Insbesondere die im Leitbild formulierten Vereinbarungen zur politischen Kultur1) gelten als Grundlage der Zusammenarbeit im Verein.
Gemeinnützigkeit und Förderung:
Ausschließlich die nach contain't - Satzung und Leitbild geförderten Zielgruppen2) kommen bei contain't in den Genuss kostenloser oder vergünstigter Überlassung3) von Fläche, Raum und Know-How, sowie finanzieller, logistischer oder personeller Infrastruktur.
Nicht-geförderten Nutzer_innen stellt contain't Flächen und Räume kostenpflichtig zur Verfügung.
Bei der Veragbe haben nicht-kommerzielle, zweckgemäße Nutzungen Vorrang vor privaten4) kommerziellen5) und anderen zweckfremden6) Nutzungen.7) Durch Beschluss des Vergabegremiums (mit 2/3-Mehrheit?) kann von dieser Richtlinie abgewichen werden, wenn Inhalte zwar den geförderten Gegenständen8) entsprechen, aber dennoch eigenwirtschaftliche Ziele verfolgen.
contain't fördert Kunst und Kultur9). Die nach dem Leitbild geförderten Gegenstände10) haben Vorrang vor anderen künstlerischen, kreativen und kulturschaffenden Aktivitäten und Nutzungen.
Bewerbung und Vergabe
contain't ist Kunstproduktionsstätte und Kulturort. contain't ist kein Ort zur Pflege alternativer Lebensentwürfe. Vordergründig „wohn-motivierte“ Bewerbungen verfehlen den Vereinszweck und werden nicht berücksichtigt.
Interessierte bewerben sich mit ihrer künstlerischen / kulturschaffenden Arbeit und / oder einem konkreten Projekt im Rahmen des Mietverhältnisses bei contain't.
Die Vereinsfläche wird nahezu rund um die Uhr als Produktionsstätte und kultureller Veranstaltungsort genutzt. Ein Anspruch auf Schutz vor den Belastungen, die Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb mit sich bringen besteht nicht.
Mobilität und Nutzungseinschränkungen
contain't ist ein Zwischennutzungsprojekt und forscht im Bereich modularer und mobiler Architektur.11). Alle Raumformate müssen ortsveränderlich und innerhalb kurzer Zeit entfernbar sein. Augenscheinlich immobile Raumformate werden nicht berücksichtigt. Im Zweifelsfall behält der Verein sich die Anhebung der Kautionszahlung als Sicherheit vor.
Fundamentierungen sind nicht vorgesehen. Bauvorhaben müssen maximalen Mobilitätsstandards entsprechen. Lagergut und Hochbeete sind auf Europaletten aufzusetzen. Zugänge für Stapler und Transportfahrzeuge müssen dauerhaft freigehalten werden.
Sofern ein Beschluss des Steuergremiums nichts Anderweitiges regelt, finden Veranstaltungen ausschließlich in den Vereinsräumlichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände statt. Insbesondere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (z.B. Getränkeverkäufe) im Kreativbereich des Geländes sind nicht vorgesehen und bedürfen eindeutiger Rücksprache im Steuergremium.