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Grundsätze bei Förderung, Vergabe und Vermietung
Gemeinnützigkeit und Förderung:
Ausschließlich die nach contain't - Satzung und Leitbild geförderten Zielgruppen1) kommen bei contain't in den Genuss kostenloser oder vergünstigter Überlassung2) von Fläche, Raum und Know-How, sowie finanzieller, logistischer oder personeller Infrastruktur.
Nicht-geförderten Nutzer_innen stellt contain't seine räumliche, finanzielle, logistische oder personelle Infrastruktur kostenpflichtig zur Verfügung.
Bei der Veragbe haben deshalb nicht-kommerzielle, zweckgemäße Nutzungen Vorrang vor privaten3) kommerziellen4) und anderen zweckfremden5) Nutzungen.6) Durch Beschluss des Vergabegremiums (mit 2/3-Mehrheit?) kann von dieser Richtlinie abgewichen werden, wenn Inhalte zwar den geförderten Gegenständen7) entsprechen, aber dennoch eigenwirtschaftliche Ziele verfolgen.
contain't fördert Kunst und Kultur8). Die nach dem Leitbild geförderten Gegenstände9) haben Vorrang vor anderen künstlerischen, kreativen und kulturschaffenden Aktivitäten und Nutzungen.
Bewerbung und Vergabe
contain't ist Kunstproduktionsstätte und Kulturort. contain't ist kein Ort zur Pflege alternativer Lebensentwürfe. Vordergründig „wohn-motivierte“ Bewerbungen verfehlen den Vereinszweck und werden nicht berücksichtigt.
Interessierte bewerben sich mit ihrer künstlerischen / kulturschaffenden Arbeit und / oder einem konkreten Projekt im Rahmen des Mietverhältnisses bei contain't.
Die Vereinsfläche wird nahezu rund um die Uhr als Produktionsstätte und kultureller Veranstaltungsort genutzt. Ein Anspruch auf Schutz vor den Belastungen, die Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb mit sich bringen besteht nicht.