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public:macht_doch_mal [2015/05/07 16:07] marco [2. Beteiligungsformate] |
public:macht_doch_mal [2015/05/14 02:02] (aktuell) marco |
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Natürlich könnte man das bezahlte Team verstärken und die Gehälter aus den erhöhten Veranstaltungserlösen bezahlen. Ohne eine Nutzungsgenehmigung sind wir jedoch nach wie vor auf umständliche und langwierige Sondergenehmigungsanträge angewiesen, um die Veranstaltungen ordentlich bewerben sowie wirtschaftlich und sicher durchführen zu können. Sondergenehmigungen gibt es eigentlich bis zu drei pro Jahr. In unserem Fall hat man "großzügig" ein Auge zugedrückt und uns 6-7 pro Jahr zugestanden. Dass man für sieben große Events keinen verbindlichen Personalstab aufbaut und einlernt, dürfte ebenfalls jedem klar sein. Denn ein Mindestmaß an Kontinuität und Verbindlichkeit ist sowohl für die Mitarbeiter selbst, als auch die Qualität ihrer Arbeit notwendig. Das kommt nur mit der Erlaubnis, regelmäßig veranstaltungen zu können, eben der Nutzungsgenehmigung. | Natürlich könnte man das bezahlte Team verstärken und die Gehälter aus den erhöhten Veranstaltungserlösen bezahlen. Ohne eine Nutzungsgenehmigung sind wir jedoch nach wie vor auf umständliche und langwierige Sondergenehmigungsanträge angewiesen, um die Veranstaltungen ordentlich bewerben sowie wirtschaftlich und sicher durchführen zu können. Sondergenehmigungen gibt es eigentlich bis zu drei pro Jahr. In unserem Fall hat man "großzügig" ein Auge zugedrückt und uns 6-7 pro Jahr zugestanden. Dass man für sieben große Events keinen verbindlichen Personalstab aufbaut und einlernt, dürfte ebenfalls jedem klar sein. Denn ein Mindestmaß an Kontinuität und Verbindlichkeit ist sowohl für die Mitarbeiter selbst, als auch die Qualität ihrer Arbeit notwendig. Das kommt nur mit der Erlaubnis, regelmäßig veranstaltungen zu können, eben der Nutzungsgenehmigung. | ||
- | Und nund der Clou: Erst wenn alle Auflagen aus dem Bauantrag erfüllt sind - sowohl jene für den Veranstaltungsbetrieb, als auch die für die Ateliergemeinschaft, erfolgt die Bauabnahme und die Erteilung der Nutzungsgenehmigung. Vereinfacht gesagt: Ohne Ateliergemeinschaft keine Nutzungsgenehmigung! Comprende ? | + | Und nund der Clou: Erst wenn alle Auflagen aus dem Bauantrag erfüllt sind - sowohl jene für den Veranstaltungsbetrieb, als auch die für die Ateliergemeinschaft, erfolgt die Bauabnahme und die Erteilung der Nutzungsgenehmigung. Vereinfacht gesagt: Ohne Ateliergemeinschaft keine Nutzungsgenehmigung! |
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